Die Kennkarte des Qualitätsweines ist die "AP-Nr.". Nach einer differenzierten "Drei-Stufen-Prüfung" - Lese-, Analyse- und Sinnenprüfung - und Erreichen der vorgeschriebenen Mindestpunktzahl, erhält der Erzeuger die AP-Nummer = kontrollierte Qualität.
Voraussetzungen für die Erteilung der Prüfungsnummerist, daß
- die verwendeten Weintrauben ausschließlich von geeigneten (empfohlenen oder zuge-lassenen) Rebsorten der Art "vitis vinifera" stammen.
- die verwendeten Weintrauben in einem einzigen "bestimmten Anbaugebiet" geernetet und grundsätzlich in dem betreffenden bestimmten Anbaugebiet zu Qualitätswein verarbeitet worden sind.
- der aus den verwendeten Weintrauben gewonnene Most mindestens das von den weinbau-treibenden Ländern für jedes bestimmte Anbaugebiet und für jede Rebsorte festgesetzten natürlichen Mindestalkoholgehalt aufgewiesen hat.
- Der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7,0 % Vol. = 56 g/l beträgt und der Wein einen Mindestgesamtalkoholgehalt von 9,0 % Vol. = 71 g/l aufweist.
- konzentrierter Traubenmost bzw. rektifiziertes Traubenmostkonzentrat nicht zugesetzt und eine Konzentrierung nicht vorgenommen worden ist.
- der Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern und bei Angabe einer Rebsorte für diese Rebsorte typisch ist.
- der Wein im übrigen den weinrechtlichen Bestimmungen entspricht.
Die Zahlenkombination enthält die Betriebs- und Weinnummer.
Als Beispiel die verschlüsselte Prüfungsnummer eines