Geschmacksangaben
Die folgende Angaben dürfen in der Etikettierung verwendet werden: Die Angabe "trocken" wenn der Wein einen Restzuckergehalt bis höchstens 9 g/l aufweist
und der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt.
Die Angabe "Für Diabetiker geeignet" unter Hinzufügung der Worte "nur nach Befragen des Arztes" darf verwendet werden, wenn der Wein höchstens 4 g/l unvergorenen Zucker (Glucose) enthält und weitere gesetzlich besonders vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt: Der vorhandene Alkohol darf höchstens 12 % Vol., die schweflige Säure höchstens 40 Milligramm freie und höchstens 150 Milligramm gesamte betragen. Der Gehalt an unvergorenem Zucker (Glucose) in g/l, der Alkoholgehalt in %Vol. und der Brennwert in kj bzw. kcal müssen angegeben werden. Die Angabe "halbtrocken" darf auf dem Etikett erfolgen, wenn der Wein einen Restzuckergehalt bis höchstens 18 g/l aufweist und der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt. (Formel: Säure + 10 bis zu Höchstgrenze 18) Die Angaben "lieblich" und "süß" "lieblich" darf nur verwendet werden, wenn der Wein einen Restzuckergehalt aufweist, der die für "halbtrocken" festgelegten Werte übersteigt und höchstens 45 g/l erreicht. "süß" kann nur gebraucht werden, wenn der Restzuckergehalt mindestens 45 g/l beträgt.
(Formel: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9)