Weingut Greif


Erzeugerabfüllung

darf vom Erzeuger und von einem Erzeugerzusammenschluß nur gebraucht werden, wenn der Wein vollständig aus selbstgewonnenen Trauben des Erzeugers oder der Mitglieder des Zusammenschlusses im eigenen Betrieb bereitet und dort auch abgefüllt worden ist.

Zugesetzte Süßreserve(unvergorener Traubenmost) muß aus eigenen Trauben stammen, ihre Herstellung ist aber außerhalb des eigenen Betriebes (z.B. im Lohnverfahren) zulässig.